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Photovoltaik Förderung 2026: KfW, Länder & Steuer

Photovoltaik-Förderung 2026: KfW, Landesförderung, Steuervorteile – und die Frist zum Jahresende

Lesezeit: etwa 14 Minuten

Die gute Nachricht zuerst: Eine PV-Anlage aufs Dach zu bringen ist 2026 steuerlich so einfach wie nie. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG streicht die Mehrwertsteuer auf Anlage, Speicher und Montage komplett — bei einer 10-kWp-Anlage, die inklusive Installation typischerweise zwischen 12.000 und 16.000 Euro kostet, sind das mehrere Tausend Euro, die du gar nicht erst vorstrecken musst.

Und jetzt der Punkt, der über dein Timing entscheidet: Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass neue PV-Anlagen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr erhalten. Stattdessen sollen Betreiber ihren Strom am Spotmarkt vermarkten — für kleine Dachanlagen deutlich komplizierter und weniger planbar. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutige Vergütung für die vollen 20 Jahre. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen, aber er verändert die Rechnung: Aus „irgendwann mal“ wird ein Termin.

Die weniger gute Nachricht auf der Förderseite: Der große Bundeszuschuss-Topf, den viele noch im Kopf haben, ist Geschichte. Wer 2026 auf einen Direktzuschuss vom Bund für die reine PV-Anlage wartet, wartet vergeblich. Förderung heißt heute: klug kombinieren.

Dieser Ratgeber für sollarix.de sortiert die Förderseite der Faktenlage August 2026 — welche KfW-Programme laufen, was die Länder zahlen, wie du Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung nutzt, was die Einspeisevergütung aktuell bringt und in welcher Reihenfolge du Anträge stellst. Ob sich eine Anlage überhaupt rechnet, behandelt unser Einsteiger-Guide; hier geht es ausschließlich darum, wie du den Preis über Förderung und Steuer drückst.

Die vier Förder-Ebenen 2026 auf einen Blick

BausteinArtWofürWas er NICHT leistet
Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG)Steuer0 % Mehrwertsteuer auf Kauf und Montage bis 30 kWpKein Zuschuss — senkt nur den Kaufpreis, kein Geld zurück
KfW 270Zinsgünstiger KreditFinanzierung von Anlage und SpeicherKein geschenktes Geld — der Kredit muss zurückgezahlt werden
Landes- und KommunalförderungZuschussMeist Speicher, teils Wallbox oder AnlageNicht flächendeckend — hängt vom Wohnort ab
Einspeisevergütung (EEG)Laufende VergütungZahlung pro eingespeister kWh über 20 Jahre plus InbetriebnahmejahrDeckt keine Anschaffung — Eigenverbrauch ist deutlich mehr wert

Der wichtigste Punkt für die Planung: Ein Zuschuss ist geschenktes Geld, ein Kredit nicht. Der Nullsteuersatz greift automatisch beim Kauf, die Einspeisevergütung läuft nach der Anmeldung von allein. Aktiv beantragen musst du den KfW-Kredit und — sofern verfügbar — die Landes- oder Kommunalförderung. Und dabei entscheidet die Reihenfolge.

Einspeisevergütung: die Zahlen und die Frist

Die aktuellen Sätze

Seit dem 1. August 2026 gelten für Dachanlagen bis 10 kWp folgende Sätze:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWprund 6,7 ct/kWhrund 10,3 ct/kWh
40 bis 100 kWprund 5,5 ct/kWhrund 10,3 ct/kWh

Die Sätze sinken halbjährlich um rund ein Prozent; die nächste Absenkung steht zum 1. Februar 2027 an. Entscheidend ist: Der bei Inbetriebnahme geltende Satz ist nach § 25 EEG für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Wer im August 2026 ans Netz geht, bekommt 7,70 Cent bis Ende 2046 — unabhängig davon, wie sich die Vergütung danach entwickelt.

Warum Eigenverbrauch die Einspeisung deutlich schlägt

Die wichtigste Faustregel der PV-Wirtschaftlichkeit ergibt sich direkt aus dieser Zahl. Selbst verbrauchter Solarstrom erspart dir den vollen Netzstrompreis — rund 33 bis 35 Cent pro Kilowattstunde. Eingespeister Strom bringt dagegen 7,70 Cent. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ist damit grob viermal so viel wert wie jede eingespeiste.

Genau deshalb sind Speicher, Wärmepumpe und Wallbox als Verbraucher so interessant: Sie heben die Eigenverbrauchsquote. Mit Batteriespeicher lässt sie sich nach Anbieterangaben auf etwa 70 Prozent steigern. Volleinspeisung lohnt trotz des höheren Satzes nur bei sehr niedrigem Eigenverbrauch – etwa bei Gebäuden ohne nennenswerten eigenen Strombedarf.

Der geplante EEG-Umbau ab 2027

Hier liegt das stärkste Argument gegen Aufschieben. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sollen neu in Betrieb genommene Anlagen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung mehr bekommen, sondern ihren Strom über den Spotmarkt vermarkten. Für große Anlagen ist das Alltag, für eine 10-kWp-Dachanlage bedeutet es deutlich weniger Planbarkeit.

Zwei Einordnungen dazu: Der Entwurf ist zum Redaktionsschluss nicht beschlossen — es kann anders kommen, und Details können sich ändern. Aber die Richtung ist klar genug, um sie einzuplanen. Wer ohnehin bauen will, hat mit einer Inbetriebnahme bis Jahresende die Sicherheit von 20 Jahren fester Vergütung. Wer wartet, geht ein Risiko ein, das sich nicht beziffern lässt.

Praktisch heißt das: Rechne rückwärts. Zwischen Angebot, Förderantrag, Lieferzeit, Installation und Netzanmeldung liegen schnell zwei bis vier Monate. Wenn du die Frist nutzen willst, ist jetzt der Zeitpunkt für die Angebotsphase — nicht im Oktober.

Steuervorteile: Nullsteuersatz und Einkommensteuer

0 % Mehrwertsteuer beim Kauf

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt seit dem 1. Januar 2023 und bleibt der größte Sofortvorteil. Für Lieferung und Installation einer PV-Anlage inklusive Speicher fallen 0 Prozent Umsatzsteuer an — vorausgesetzt, die Anlage wird auf oder nahe einem Wohngebäude betrieben und liegt bei bis zu 30 kWp.

Der Vorteil landet direkt auf der Rechnung, du musst nichts beantragen. Wichtig ist nur, dass der Fachbetrieb ihn korrekt anwendet — steht dort fälschlich 19 Prozent, hak nach.

Einkommensteuerbefreiung: die Grenzen

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen und Entnahmen aus kleinen PV-Anlagen von der Einkommensteuer befreit — rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022. Die Grenzen:

    • bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien
    • bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden

Für typische Hausdach-Anlagen fällt damit der frühere Bürokratieaufwand fast vollständig weg: keine Gewinnermittlung, keine Anlage EÜR, keine Gewerbeanmeldung für die Einspeiseerlöse. Ergänzend gilt: Wer mit der Einspeisung unter der Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bleibt, muss ohnehin keine Umsatzsteuer abführen.

Bei größeren Anlagen, gewerblicher Nutzung oder Sonderkonstellationen sieht es anders aus — hier lohnt der Gang zur Steuerberatung.

KfW-Förderprogramme für Photovoltaik 2026

KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“

Das zentrale bundesweite Programm für private PV-Anlagen ist der Förderkredit KfW 270. Er finanziert Anschaffung und Installation von Photovoltaikanlagen inklusive Batteriespeicher und Wechselrichter. Es handelt sich um einen Kredit, nicht um einen Zuschuss: Du zahlst das Geld zurück, aber zu einem Zinssatz, der in der Regel unter dem üblicher Ratenkredite liegt.

Den effektiven Jahreszins, die Finanzierungsquote und die Laufzeitoptionen solltest du tagesaktuell prüfen — sie hängen vom Zinsniveau, deiner Bonität und der gewählten Laufzeit ab und ändern sich laufend. Einen pauschalen Tilgungszuschuss für die reine PV-Anlage gibt es nach aktuellem Stand nicht; der Vorteil liegt im günstigen Zins.

Rechne deshalb nüchtern nach: Bei kurzen Laufzeiten, gutem Eigenkapital oder günstigen Bankkonditionen kann ein normaler Ratenkredit den administrativen Aufwand des KfW-Wegs aufwiegen. Der KfW-Kredit ist ein Werkzeug, kein Automatismus.

Der Antragsweg: erst die Bank, dann der Kauf

KfW-Kredite beantragst du nicht direkt bei der KfW, sondern über deine Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Der Ablauf ist entscheidend und wird oft falsch gemacht: Du stellst den Antrag vor dem Abschluss des Kaufvertrags. Unterschreibst du erst beim Installateur und gehst dann zur Bank, ist die Förderung in der Regel verloren, weil das Vorhaben formal schon begonnen hat.

Weitere Programme am Rande

Der Förderkredit KfW 261 fördert PV im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung zum Effizienzhaus — relevant also nur, wenn du ohnehin die gesamte Gebäudehülle anfasst. Das frühere Zuschussprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ taucht in Ratgebern noch auf; die Mittel waren in der Vergangenheit binnen kurzer Zeit erschöpft. Ob es 2026 wieder aufgelegt wird, ist offen — prüf den Status direkt bei der KfW, bevor du damit planst.

Landesförderungen im Vergleich

Hier wird es unübersichtlich — und je nach Wohnort ernüchternd. Eine bundesweite Zuschussförderung für die PV-Anlage selbst gibt es 2026 nicht. Was es gibt, sind sehr unterschiedliche Landes- und vor allem Kommunalprogramme, die meist den Batteriespeicher oder die Wallbox bezuschussen statt der Anlage. Die Größenordnung liegt nach Marktübersichten typischerweise zwischen 500 und 3.000 Euro. Mehrere Bundesländer haben 2026 gar kein landesweites PV-Programm.

Ein Beispiel für die Dynamik dieser Programme: In Berlin gibt es über das SolarPLUS-Programm der Investitionsbank nach der Richtlinie vom 2. Januar 2026 nur noch eine Pauschale je installierter kWp statt der früheren gestaffelten Zuschüsse. Eine Zahl, die im Vorjahr stimmte, kann heute überholt sein.

EbeneTypischer FördergegenstandZu beachten
BundeslandSpeicher, teils WallboxRichtlinien ändern sich jährlich, Töpfe oft begrenzt
Bundesland ohne ProgrammDann bleiben KfW, Steuervorteile und Kommune
Kommune oder StadtwerkSpeicher, Balkonkraftwerk, teils AnlageKleine Töpfe, schnell ausgeschöpft, lokal recherchieren

Verlass dich nicht auf allgemeine Listen, sondern such gezielt nach dem Namen deiner Stadt oder deines Landkreises plus „PV-Förderung 2026″ — und prüf das Datum der Richtlinie.

Das Doppelförderungsverbot

Grundsätzlich lassen sich ein KfW-Kredit und ein Landeszuschuss kombinieren, weil es zwei verschiedene Förderarten sind. Der Knackpunkt heißt Doppelförderungsverbot: Für denselben Kostenanteil darfst du nicht zweimal öffentliches Geld erhalten. In der Praxis heißt das oft, den Speicher über den Landeszuschuss zu fördern und den KfW-Kredit für den Rest zu nutzen. Ob eine Kombination zulässig ist, steht in den jeweiligen Richtlinien — und die haben Vorrang vor jeder Faustregel.

Balkonkraftwerk und Wallbox: eigene Förderpfade

Balkonkraftwerke

Steckerfertige Balkonkraftwerke profitieren ebenfalls vom Nullsteuersatz und sind meldetechnisch vereinfacht — die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt aber Pflicht. Bundesweite Zuschüsse gibt es nicht; dafür fördern viele Städte und Kommunen den Kauf mit kleinen Pauschalen. Diese Programme ändern sich fast quartalsweise — such gezielt nach deiner Kommune plus „Balkonkraftwerk Förderung“.

Wallbox und Wärmepumpe als Verbrauchs-Booster

Wallboxen und Wärmepumpen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG — dafür gibt es reduzierte Netzentgelte, wenn der Netzbetreiber die Leistung im Bedarfsfall drosseln darf. Eigene laufende Bundeszuschüsse für private Wallboxen sind 2026 die Ausnahme. Hier zählt vor allem der indirekte Effekt: Jede Kilowattstunde, die dein E-Auto aus der eigenen Anlage lädt, hebt die Eigenverbrauchsquote — und ist damit rund viermal so viel wert wie die Einspeisung.

Schritt für Schritt zur optimalen Förderkombination

    • Bedarf und Anlagengröße klären. Dachfläche, Verbrauch, geplante Verbraucher. Das bestimmt die kWp und damit, welche Grenzen greifen (30 kWp beim Nullsteuersatz und bei der Einkommensteuerbefreiung, 15 kWp je Einheit im Mehrfamilienhaus).
    • Angebote einholen — mehrere, netto ausgewiesen, mit klarer Aufschlüsselung von Anlage, Speicher und Montage. Diese Aufschlüsselung brauchst du für die Förderanträge.
    • Landes- und Kommunalförderung recherchieren und beantragen — vor dem Kaufvertrag. Töpfe sind oft begrenzt.
    • KfW-Kredit über die Hausbank stellen — ebenfalls vor Vertragsabschluss. Auf die Zusage warten und das Doppelförderungsverbot abgleichen.
    • Kaufvertrag abschließen — erst wenn Förder- und Kreditzusagen vorliegen.
    • Installation durch den Elektrofachbetrieb. Ab 2 kWp ist ein eingetragener Fachbetrieb Pflicht (§ 13 NAV).
    • Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister — direkt nach Inbetriebnahme, fristgerecht. Ohne diese beiden Schritte fließt kein Cent Vergütung.

Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung laufen nebenher: Der eine landet automatisch auf der Rechnung, die andere entlastet dich ohne eigenen Antrag. Aktiv gewonnen wird die Förderung in den Schritten drei und vier — dort passieren auch die meisten Fehler.

Häufige Fehler bei der Förderung vermeiden

FehlerWarum er dich trifft
Kaufvertrag vor dem Förderantrag unterschriebenDas Vorhaben gilt als begonnen — KfW-Kredit und viele Zuschüsse sind dann weg
Inbetriebnahme ins neue Jahr schiebenNach dem Gesetzentwurf könnten Neuanlagen ab 2027 keine feste Vergütung mehr erhalten
Auf einen Bundeszuschuss für die Anlage wartenDen gibt es 2026 nicht — verlorene Zeit, Programme womöglich ausgeschöpft
Marktstammdatenregister zu spät befülltVerlust des Vergütungsanspruchs, mögliches Bußgeld
Landeszahlen aus alter Liste übernommenRichtlinien ändern sich jährlich — die Zahl kann längst falsch sein
Doppelförderung für denselben Kostenanteil versuchtRückforderung oder Ablehnung — pro Euro nur eine Förderquelle
Volleinspeisung gewählt ohne BedarfsprüfungDer höhere Satz gleicht den Eigenverbrauchsvorteil selten aus
19 % Mehrwertsteuer auf der Rechnung übersehenNullsteuersatz nicht angewendet — mehrere Tausend Euro zu viel gezahlt
Anlage vom Nicht-Fachbetrieb montieren lassenAb 2 kWp Fachbetrieb Pflicht — sonst Anmelde- und Versicherungsprobleme

Praktische Handlungsempfehlungen August 2026

    • Rückwärts vom Jahresende rechnen. Zwischen Angebot, Förderantrag, Lieferung, Installation und Netzanmeldung liegen schnell zwei bis vier Monate — wer die feste Vergütung sichern will, startet jetzt.
    • Anlagengröße an den Grenzen ausrichten: Bis 30 kWp greifen Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung; im Mehrfamilienhaus gilt die 15-kWp-Grenze je Einheit.
    • Teileinspeisung als Standard annehmen und die Eigenverbrauchsquote maximieren — jede selbst genutzte Kilowattstunde ist rund viermal so viel wert wie eine eingespeiste.
    • Erst Förderanträge, dann Kaufvertrag. Diese Reihenfolge ist der häufigste und teuerste Fehler.
    • Lokale Programme gezielt suchen — Stadt oder Landkreis plus „PV-Förderung 2026″, und immer das Datum der Richtlinie prüfen.
    • KfW-Kredit gegen normale Finanzierung rechnen, statt ihn automatisch zu nehmen.
    • Nach der Inbetriebnahme sofort anmelden — Netzbetreiber und Marktstammdatenregister, fristgerecht.

Fazit: Der Zeitpunkt zählt gerade mehr als die Förderhöhe

Die Förderlandschaft 2026 ist übersichtlicher, als sie klingt: Der Nullsteuersatz spart dir automatisch mehrere Tausend Euro, die Einkommensteuerbefreiung nimmt bis 30 kWp fast die gesamte Bürokratie, der KfW-Kredit senkt die Finanzierungskosten, und regional gibt es Zuschüsse — meist für den Speicher, meist zwischen 500 und 3.000 Euro.

Was die Rechnung in diesem Jahr verändert, ist nicht die Förderhöhe, sondern der Kalender. Der geplante EEG-Umbau stellt die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab 2027 infrage. Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich 7,70 Cent für zwanzig Jahre; wer wartet, weiß nicht, worauf er sich einlässt. Der Entwurf ist nicht beschlossen — aber er ist Grund genug, die Angebotsphase nicht auf den Herbst zu verschieben.

Und die eine Regel, die unabhängig von jeder Gesetzesänderung gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen. Wer in der falschen Reihenfolge unterschreibt, verliert Ansprüche, die sich später mit keinem Antrag mehr zurückholen lassen.

Quellen und weiterführende Informationen

    • Einspeisevergütung 2026: Sätze, Rechenbeispiele, Regeln (elektronik-zeit.de) – Vergütungssätze nach Leistungsklassen, Garantiezeitraum nach § 25 EEG und Grenzen der Steuerbefreiung.
    • Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Höhe und Tabellen (energie-experten.org) – Entwicklung der Sätze, Degressionsschritte und Vergleichswerte der Vorjahre.
    • Einspeisevergütung 2026: Sätze ab 1. August (heim-watt.de) – aktuelle Werte nach der Absenkung und Erläuterung des Degressionsmechanismus.
    • Einspeisevergütung 2026: Voll- oder Teileinspeisung? (restio.io) – Einordnung des Gesetzentwurfs zur EEG-Novelle 2027 und Kostenrahmen für Anlage und Speicher.
    • Photovoltaik-Förderung 2026: Zuschüsse sichern (finanztip.de) – unabhängige Übersicht zu KfW 270, Landes- und Kommunalprogrammen.
    • Photovoltaik-Förderung 2026: KfW, Bundesländer und Kommunen (42watt.de) – Einordnung des Nullsteuersatzes und der Förderebenen.
    • Förderprogramme für Solaranlagen in Berlin und Brandenburg 2026 (gfk-solar.de) – Umstellung der SolarPLUS-Richtlinie zum 2. Januar 2026 (Anbieterquelle).

Haftungsausschluss

Allgemeine Information, keine Beratung. Dieser Artikel auf sollarix.de dient der allgemeinen Information rund um Photovoltaik-Förderung und ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Elektrofachbetrieb, eine Energieberatung, eine Steuerberatung oder eine Rechtsberatung. Prüf alle Angaben an deiner konkreten Situation und an den zum Zeitpunkt deiner Planung geltenden Bedingungen, bevor du Investitionsentscheidungen triffst. KfW-Konditionen, Landesförderungen, Vergütungssätze und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich kurzfristig; Angaben entsprechen dem Recherchestand August 2026.

Zu Vergütung und Gesetzesvorhaben. Die genannten Vergütungssätze gelten für Anlagen, die im jeweiligen Zeitraum in Betrieb genommen werden; maßgeblich sind die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Werte. Der beschriebene Gesetzentwurf zur Änderung der Förderung ab 2027 ist zum Redaktionsschluss nicht beschlossen — Inhalt, Zeitpunkt und Übergangsregelungen können sich ändern oder das Vorhaben kann entfallen. Aus der Darstellung lassen sich keine Ansprüche ableiten; sie ersetzt keine rechtliche oder wirtschaftliche Beratung zu deinem Investitionszeitpunkt. Angaben zu Förderhöhen von Ländern und Kommunen sind Größenordnungen aus Marktübersichten und keine Zusagen.

Steuer, Anmeldung und Installation. Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG und die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG unterliegen gesetzlichen Voraussetzungen und Leistungsgrenzen; die steuerliche Beurteilung im Einzelfall gehört in die Hand einer Steuerberatung. Nach § 13 NAV dürfen Anlagen mit mehr als 2 kWp ausschließlich durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb errichtet werden; technisch maßgeblich sind unter anderem VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4100 und DIN VDE 0100-712, bei kombinierten Projekten mit Ladeinfrastruktur zusätzlich DIN VDE 0100-722. Jede Anlage ist beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren — ohne diese Meldungen entfällt der Vergütungsanspruch, und es drohen weitere Rechtsfolgen. Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallbox oder Wärmepumpe gilt zusätzlich § 14a EnWG.

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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken. Elektrische Installationen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) dürfen nur von qualifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Förderbedingungen, Einspeisevergütungen und technische Vorschriften können sich jederzeit ändern. Bitte informiere dich vor der Anschaffung bei einem zertifizierten Solarteur und prüfe aktuelle Förderprogramme.

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